Förderprogramm im Überblick

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

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Informationen zur Phase 3 der Antragsprüfung

Bitte beachten Sie die angepasste Mustervorlage für die Aufstellung der förderfähigen Kosten unter der Rubrik „Unterlagen zur Antragstellung“.

Für Unternehmen, die einen Zuschuss nach den Förderstufen 2 und 3 erhalten haben, sieht die Richtlinie in der Phase 3 der Antragsbearbeitung eine Nachprüfung der in der Phase 2 getroffenen Entscheidung vor. In dieser Phase wird überprüft, ob die Auszahlung im Rahmen der Schlussabrechnung zur Recht erfolgte.

Deshalb sind diese Unternehmen verpflichtet, bis zum 29. Februar 2024 (materielle Ausschlussfrist) geprüfte Monatsabschlüsse nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen einschließlich einer Herleitung des monatlichen (negativen) EBITDA oder die von einem Prüfer geprüfte Aufstellung der monatlichen (negativen) EBITDA einzureichen.
Zusätzlich ist die Aufstellung der förderfähigen Kosten nach Nummer 4.2.1.a) der Richtlinie von einem Prüfer zu bestätigen.

Mustervorlagen für die Aufstellung der förderfähigen Kosten sowie der monatlichen EBITDA finden Sie unter der Rubrik „Unterlagen zur Antragstellung“.

Sofern Sie eine von den Mustervorlagen abweichende Darstellungsweise wählen möchten, sollte sich diese inhaltlich an den Mustervorlagen orientieren und einen vergleichbaren Detailierungsgrad aufweisen.

Auf Grundlage dieser Unterlagen wird kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst.

Bitte beachten Sie auch unsere diesbezüglichen Hinweise in unserem aktualisierten Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP).

Aktuelle Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

Bis einschließlich 31. Oktober 2023 wurden insgesamt 206.161.895 Euro für EKDP-Anträge in 2023 bewilligt.

Von den bereitgestellten Haushaltsmitteln für 2023 in Höhe von 1.000.000.000 Euro stehen noch 793.838.105 Euro zur Verfügung.

Das Wichtigste im Überblick

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)?

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten sowie für den Bezug von Wärme und Kälte beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Für den Bezug von Wärme und Kälte wird ein Zuschuss lediglich für die Monate November und Dezember 2022 gezahlt.

Die beihilferechtliche Grundlage für die Richtlinie ist der Befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022).

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal finden Sie in den Bereichen Unterlagen zur Antragsstellung und ELAN-K2 Online-Portal.

Welche Antragsvoraussetzungen gibt es?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, d. h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist.

Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:

  1. Förderstufe:
    Ein Unternehmen muss
    • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes) angehören und
    • ein energieintensiver Betrieb sein.
  2. Förderstufe:
    Ein Unternehmen muss
    • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes angehören,
    • ein energieintensiver Betrieb sein und
    • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen.
  3. Förderstufe
    Ein Unternehmen muss
    • einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblattes) angehören,
    • ein energieintensiver Betrieb sein und
    • einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen.

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen können Sie in unserem Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) finden.

Bitte beachten Sie auch die notwendigen Unterlagen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:

  • Phase 1
    • materielle Ausschlussfrist 31.12.2022
    • Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses
  • Phase 2
    • materielle Ausschlussfrist 31.05.2023
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
    • nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
  • Phase 3
    • materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
    • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
    • Schlussabrechnung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse

Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie in unserem Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) finden.

Kontakt

  • EnergiekostendämpfungsprogrammBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1667 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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