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05.04.2024 -

Energy Efficiency Award Unternehmen können sich ab sofort bewerben

Einleitung

Einladung zum Energy Efficiency Award 2024

© dena

Der Energy Efficiency Award - Schaufenster konkreter Erfolge für die Energiewende und den Klimaschutz: Seit 2007 prämiert die dena Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung sowie Konzepte, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Die Gewinnerprojekte der Wettbewerbskategorien werden mit einem Preisträgerfilm ausgezeichnet, der die Preiswürdigkeit des Projektes öffentlichkeitswirksam präsentiert. Die Preisträger und Nominierte werden veröffentlicht und erhalten zur Auszeichnung eine Urkunde sowie Nutzungsrechte für ein Label für ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Der Gewinner des Sonderpreises für kleine und mittlere Unternehmen erhält eine Prämie von 5.000 Euro. Der Energy Efficiency Award wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Der Award steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Premiumpartner und Sponsor ist die KfW.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sucht Projekte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Seit 2007 prämiert die dena Projekte sowie Konzepte, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann.

Expertenjury bewertet in vier Wettbewerbskategorien

Interessierte Unternehmen jeglicher Größe und Branche aus dem In- und Ausland können sich bis zum 7. Juni 2024 mit einem oder mehreren Wettbewerbsbeiträgen bewerben.
Zur Auswahl stehen folgende Kategorien:

  • Think Big! Komplexe Energieeffizienzprojekte: Hier sind systemisches Denken und integrierte Lösungen für die Energiewende gefragt, z. B. Maßnahmen zur Primärenergieeinsparung und Optimierung des Gesamtsystems
  • Von clever bis digital! Die Bandbreite der Energieeffizienz: Sie haben mit Ihrem Projekt Möglichkeiten der Energieeffizienzsteigerung aufgezeigt, z. B. durch Maßnahmen zur Endenergieeinsparung und digitalen Transformation
  • Gemeinsam mehr erreichen! Enabler der Energiewende: Als Dienstleister haben Sie ein Energieeffizienz- oder Energiewendeprojekt bei einem Unternehmen erfolgreich umgesetzt oder zu dessen Erfolg beigetragen. Oder Ihr Unternehmen hat ein Projekt mit Einbindung Dritter und in Zusammenarbeit mit Energiedienstleistern realisiert
  • Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft: Sie haben sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und verfolgen diese systematisch. Sie setzen sich glaubwürdig mit den Herausforderungen einer Klimaneutralität auseinander und zeigen Schritte für eine erfolgreiche Transformation auf

Preisverleihung auf dena Energiewende-Kongress 2024

Die Gewinner aller Kategorien werden auf dem dena Energiewende-Kongress am 11. November 2024 in Berlin mit einer eigenen Award-Zeremonie ausgezeichnet. Die drei
nominierten Unternehmen für die Kategorie Konzepte werden dabei ihre Strategien live präsentieren. Das Publikum entscheidet, welches Konzept den Preis erhält.

Alle Informationen zur kostenfreien Teilnahme, die Teilnahmebedingungen, das Onlinebewerbungsformular sowie Informationen zu den Preisträgern der letzten Jahre finden sich auf der Webseite des Energy Efficiency Awards

22.03.2024 -

Die EEW auf der Hannover Messe - Informationsveranstaltung am 23. April 2024 - Kostenfreie Tickets erhältlich

Einleitung

Seit dem 15. Februar 2024 gilt die novellierte Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW), die den Unternehmen noch mehr Anreize gibt, stärker und zügiger in energie- und ressourcenschonende Verfahren und Prozesse zu investieren, um ihre eigene Transformation hin zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

Förderwettbewerb Energieeffizienz

© stock.adobe.com - doidam

Das EEW ist eine branchen- und technologieoffene Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen und gibt für eine unternehmenseigene Umsetzung viel Spielraum mit einem noch vereinfachten Antragsverfahren. Unterstützt wird durch Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite.

Im Rahmen der diesjährigen Hannover Messe wird am 23. April 2024, von 12:45 bis 14:00 Uhr, eine hybride Informationsveranstaltung zur EEW auf dem BMWK-Gemeinschaftsstand (Halle 2, Stand A18) stattfinden.
Auf der Informationsveranstaltung werden kurz die Grundlageninformationen rund um die EEW inkl. den Änderungen seit der Novellierung der Richtlinie vermittelt.
Seien Sie dabei und stellen Sie Ihre Fragen an die Expertinnen und Experten der EEW, ob vor Ort oder per digitaler Zuschaltung. Anmeldung zur digitalen Teilnahme.

Gerne können Sie auch vor Ort an der Informationsveranstaltung am 23. April 2024 teilnehmen bzw. für eine Beratung an den EEW-Ausstellungsstand kommen (BMWK-Gemeinschaftsstand (Halle 2, Stand A18: im blauen Bereich „Start“) und dafür die kostenfreien eTickets nutzen. Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!

Informationen zum Download der kostenfreien eTickets:

Bitte registrieren Sie sich für ihr kostenloses Ticket mit Ihrer E-Mailadresse bei der Ticketstelle der Hannover Messe. Legen Sie danach ein persönliches Nutzerkonto an! Vervollständigen Sie den Anmeldeprozess, an dessen Ende Sie Ihr Fachbesucher-Dauerticket für die Hannover Messe vom 22. bis 26. April 2024 herunterladen können, oder auch per E-Mail zugesandt bekommen.

15.02.2024 -

Los geht’s: Start der 1. Runde im Jahr 2024 im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Einleitung

Die erste Runde 2024 im Förderwettbewerb ist am 15. Februar 2024 zusammen mit der in Kraft getretenen novellierten EEW-Richtlinie und mit einem Rundenbudget von 40 Mio. Euro gestartet.

Förderwettbewerb Energieeffizienz

© stock.adobe.com - iuriimotov

Die Förderung wird für die Unternehmen künftig deutlich attraktiver. Zum einen basiert die Förderung nun auf den Gesamtkosten und nicht wie bislang auf den Investitionsmehrkosten für die klimafreundliche Alternative. Damit müssen nicht mehr mit großem Aufwand die Referenzkosten ermittelt werden und auch der förderfähige Kostenanteil steigt. Zum anderen erhöht sich die maximale Fördersumme pro Vorhaben von 15 auf 20 Mio. Euro.

Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt weiterhin bei max. 60 Prozent.

Anträge für mehr Energie- und Ressourceneffizienz können von Unternehmen in dieser Runde nur aus positiv bewerteten Skizzen bis max. 30. April oder in einer der folgenden Runden beim Projektträger eingereicht werden. Die Skizzen können für geplante Energie- und Ressourceneffizienzprojekte kontinuierlich unter der Mail-Adresse weneff-assistenz@vdivde-it.de eingereicht werden.

Alle aktualisierten Merkblätter und die novellierte Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sowie weitere Informationen stehen unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Transformationsplan

Auch wurden die Zuschüsse für die Entwicklung der Dekarbonisierungsstrategien erhöht. Im Rahmen des EEW-Modul 5 „Transformationsplan“ (ehemals Transformationskonzept) können nun mit bis zu 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro) gefördert werden. Für Unternehmen, die Mitglied eines Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks (IEEKN) sind, steigt die maximale Zuschusssumme von 80.000 auf 90.000 Euro. Weitere Informationen, auch zur Antragstellung und Richtlinie stehen Ihnen unter der Rubrik „Transformationsplan/Beantragung“ zur Verfügung.

Unser Webinar-Angebot

Ab 16. Februar 2024 informieren wir Sie wieder regelmäßig in themenspezifischen Webinaren zu den Neuerungen beim Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und bei Modul 5 „Transformationsplan“. In den ca. einstündigen Webinaren werden Ihre Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Die Teilnahme ist kostenlos.

Bleiben Sie mit unserem Info-Mailing z. B. über die aktuelle Wettbewerbsrunde, geförderte Projekte und Webinar-Termine sowie über weitere Veranstaltungen stets informiert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und zum Modul 5 „Transformationsplan“ aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung nur per kurzer E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de .

25.01.2024 -

Novellierte EEW-Förderrichtlinien treten am 15. Februar 2024 in Kraft

Einleitung

Ab 15. Februar 2024 gelten die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Anfang Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Ein Finger kippt einen Kubus um auf dem steht RE, es ist das Wort CO2 Reduktion zu lesen

© stock.adobe.com - Fokussiert

Der Förderwettbewerb startet zeitgleich mit der ersten Wettbewerbsrunde und angepassten Förderbedingungen. Das Modul 5 geht dann unter neuem Namen „Transformationsplan“ mit erhöhten Fördersummen an den Start.

Start der ersten Wettbewerbsrunde im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Mit Start der ersten Wettbewerbsrunde am 15. Februar 2024 und einem Rundenbudget von 40 Mio. Euro wird künftig auf Basis der gesamten Investitionskosten (Vollkosten) im Förderwettbewerb gefördert. Dadurch entfällt die teilweise sehr aufwändige Ermittlung der Kosten einer Referenzinvestition. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben wird auf 20 Mio. Euro erhöht. Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt weiterhin bei max. 60 Prozent. Anträge für mehr Energie- und Ressourceneffizienz können von Unternehmen in dieser Wettbewerbsrunde aus positiv bewerteten Skizzen bis max. 30. April oder in den folgenden Runden beim Projektträger eingereicht werden.

Alle aktualisierten Merkblätter und die Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sowie weitere Informationen stehen ab Anfang Februar mit der Veröffentlichung der novellierten EEW-Richtlinie unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Transformationsplan

Das bisherige Modul 5 „Transformationskonzept“ heißt nun „Transformationsplan“: Die maximale Fördersumme wird von 50.000 auf 60.000 Euro und für Unternehmen, die Mitglied eines IEEKN-Netzwerks sind, von 80.000 auf 90.000 Euro erhöht.

Unser Webinar-Angebot

Ab 16. Februar 2024 informieren wir Sie wieder regelmäßig in themenspezifischen Webinaren zu den Neuerungen beim Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und Modul 5 „Transformationsplan“. In den ca. einstündigen Webinaren werden Ihre Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an.

22.01.2024 -

+++ Wichtige Information zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) +++

Einleitung

Sprachrohr

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Das EEW und somit auch der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und die Transformationskonzepte wird gemäß der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

Seit dem 19.01.2024 können vorliegende förderfähige Anträge wieder bewilligt werden.

Über den Zeitpunkt, wann eine Skizzeneinreichung (nur beim Förderwettbewerb) und Antragstellung wieder möglich sein wird, werden wir kurzfristig auf der Programmwebsite informieren.

25.10.2023 -

Aktueller Hinweis zum EEW ab 01.11.2023

Einleitung

EEW-Förderprogramm: Anpassung der Merk- und Informationsblätter zum 1. November 2023 an neue AGVO / Aussetzung Antragsannahme bei der KfW vom 14.-31. Dezember wegen IT-Umstellung

Aktueller Hinweis

© stock.adobe.com - Elnur

Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen der EEW. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach vorheriger AGVO gestellt wurden nur noch bis zum 31.12.2023.

Anpassung der Merk- und Informationsblätter

Die Merk- und Informationsblätter der EEW werden zum 1. November 2023 angepasst, um die Vorgaben der neuen AGVO zu berücksichtigen. Der Förderwettbewerb ist zwar beihilfefrei und unterliegt nicht der AGVO, die Merk- und Informationsblätter werden jedoch ebenso an die Anforderungen der neuen AGVO angepasst, um die gleichen Bedingungen wie in der EEW – „Zuschuss und Kredit“-Förderung herzustellen.

Es ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei der Herstellung von Biogas müssen die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbaren-Energien-Richtlinie) und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte oder delegierten Rechtsakte erfüllt werden.
  • Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei der Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff müssen die Bedingungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte oder delegierten Rechtsakten für flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs erfüllt werden.
  • Modul 2, Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei Wärmepumpen müssen die Anforderungen des Anhangs VII der (EU) Richtlinie 2018/2001 erfüllt werden.
  • Modul 4 (nicht im Förderwettbewerb): Bei Anträgen nach Art. 36 und 38 AGVO wird ab November bis voraussichtlich Ende Dezember kein Vergleich mit Bestandsanlagen zur Bestimmung der CO2-Einsparungen und der Investitionsmehrkosten möglich sein. Hintergrund für diesen Umstand sind Änderungen in den beiden AGVO-Artikeln, die erst zum Januar 2024 umgesetzt werden können.

Aussetzung Antragsannahme 14.-31. Dezember bei der KfW wegen IT-Umstellung

Die Anpassungen an die neue AGVO erfordern einen erheblichen Aufwand zur Umstellung der IT-Systeme zur Antragsbearbeitung. Um hierbei einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, wird die Annahme neuer Förderanträge zur EEW bei der KfW vom 14. bis zum 31. Dezember vorübergehend ausgesetzt. Beim BAFA wird ein durchgängiger Antragseingang möglich sein. Auch beim Modul 5 (Transformationskonzepte) und beim Förderwettbewerb wird weiterhin eine kontinuierliche Antragstellung möglich bleiben.

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