Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Hybride Bedrohungen erkennen, Desinformationskampagnen aufdecken, Maßnahmen zur Sicherung der Wahl umsetzen.

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen sowie insgesamt die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen hybriden Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne gesteckt, im Hintergrund ist die Flagge der EU Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne gesteckt, im Hintergrund ist die Flagge der EU (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock / Brad Pict

Hybride Bedrohungen erkennen

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente wie beispielsweise Desinformation und Cyberangriffe ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte durchzusetzen.

Desinformationskampagnen aufdecken

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Auch Cyberangriffe müssen einkalkuliert werden. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Hack-and-Leak-Operationen, bei denen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressortübergreifender Austausch statt. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden.

Maßnahmen zur Sicherung der Wahl umsetzen

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen. Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen.

Warum muss die Europawahl geschützt werden?

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Durch die Stimmabgabe können sie mitbestimmen, durch welche Abgeordneten sie im Europäischen Parlament vertreten werden. Damit entscheiden sie maßgeblich über die Ausrichtung der Politik der EU in den kommenden Jahren. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Es handelt sich hierzulande um eine bundesweite Wahl.

Die sichere Durchführung und Gewährleistung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von überaus hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses sind die gesetzlich verpflichtende Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.

Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten, denn Angst zu schüren und Hass zu verbreiten kann zur Polarisierung der Gesellschaft beitragen und das Wahlverhalten beeinflussen. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.

Was sind hybride Bedrohungen?

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte offen oder verdeckt durchzusetzen. Sie beabsichtigen hierbei, unsere Demokratie zu schwächen und zu destabilisieren. Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien und Sabotage von Kritischen Infrastrukturen.

Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren.

Was ist Desinformation?

Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Dies ist zu unterscheiden von falschen oder irreführenden Informationen, die irrtümlich beziehungsweise ohne Täuschungsabsicht entstehen und verbreitet werden.

Die Absender von Desinformation setzen darauf, die Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt.

Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.

Die weltweite digitale Vernetzung erleichtert es fremden Staaten, Desinformation schnell und sehr gezielt zu verbreiten. Beispielsweise werden aus politischen Motiven Informationen manipuliert oder aus dem Kontext gerissen, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Gerade aufgrund der Funktionsweise Sozialer Medien, die auf dem einfachen Teilen und Verbreiten von Informationen aufbaut, können sich falsche und irreführende Informationen schnell weiterverbreiten und sehr viele Menschen erreichen.

Besonders problematisch sind ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Bei diesen staatlich orchestrierten Kampagnen im Internet platzieren und verbreiten mehrere Akteure koordiniert und auf unterschiedlichen Kanälen dieselben Falschinformationen. Mit technischen Hilfsmitteln wird bei diesen Kampagnen zusätzlich künstlich Reichweite erzeugt und Glaubwürdigkeit vorgetäuscht. So werden zum Beispiel Webseiten von Zeitungen unrechtmäßig kopiert, Fake Accounts in Sozialen Medien erstellt und sogenannte Bots für die automatisierte Verbreitung der Inhalte und die Manipulation von Empfehlungsalgorithmen genutzt.

Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz mittlerweile ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben. Auch auf diese Weise können fremde Staaten mit manipulierten Informationen auf unseren politischen Diskurs einwirken.

Wie schätzt die Bundesregierung die hybride Bedrohungslage im Vorfeld der Europawahl 2024 ein?

Die Bundesregierung befasst sich mit verschiedenen Formen der illegitimen Einflussnahme fremder Staaten, die sich insbesondere gegen die Sicherheitsinteressen oder die souveräne Willensbildung Deutschlands richten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechende Einflussmaßnahmen im Kontext der diesjährigen Europawahl für manche Staaten als Handlungsoptionen grundsätzlich infrage kommen. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, beurteilen diese Staaten nach Opportunität sowie ihrer jeweiligen Kosten-Nutzen-Abwägung.

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung in Deutschland zu nehmen. Bereits seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien.

Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Europawahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen E-Mails und Dokumente gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht wurden. Hinzu kamen Angriffsversuche auf Webseiten und Server, die Wählerdaten enthielten oder Informationen zur Wahl zur Verfügung stellten. Politisch motivierter Hacktivismus hat seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Deutschland zugenommen und kann mit Überlastungsangriffen auf Webseiten oder Veranstaltungen von Parteien einhergehen.

Die vielen aktuellen Beispiele legen nahe, dass vor allem Russland versuchen könnte, vorrangig mittels Manipulationskampagnen im Informationsraum illegitim Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Vorfeld der Europawahl in Deutschland zu nehmen. Die Bundesregierung behält jedoch auch andere Staaten genau im Blick.

Welche Arten von illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten sind möglich?

Im Vorfeld der Europawahl sind insbesondere ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum zu erwarten. Fremde Staaten könnten beispielsweise die Verbreitung von Falschinformationen nutzen, um emotional aufgeladene Diskussionen anzuheizen und gesellschaftliche Gruppen gezielt gegeneinander auszuspielen. Instrumentalisiert werden könnten Themen wie Migration oder Klimawandel, also Themen, die oft auch mit sozioökonomischen Fragen verbunden sind. Über gezielte Fälschungen von Social Media Accounts und Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden könnten falsche und irreführende Informationen verbreitet werden. Außerdem könnten mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Bilder sowie Audio- und Video-Dateien (sogenannte Deepfakes) eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Auch mittels Cyberangriffen können fremde Staaten Desinformationsaktivitäten vorbereiten und unterstützen. So müssen sogenannte Hack-and-Leak-Operationen einkalkuliert werden, also Veröffentlichungen von gestohlenen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld. Solche Veröffentlichungen können auch gefälschte oder manipulierte Daten beinhalten, um insbesondere Personen oder Parteien zu diskreditieren. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass versucht werden könnte, Zugang zu Social Media Accounts beziehungsweise Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden zu erlangen, um diese zu kapern und hierüber Desinformation zu verbreiten.

Im Hinblick auf die Europawahl in Deutschland ist Desinformation zum Nachteil von Parteien sowie Politikerinnen und Politikern denkbar. Das Ziel der Angriffe besteht aber nicht nur darin, dass Wahlen zugunsten einer bestimmten Partei beeinflusst werden sollen. Vielmehr geht es oftmals darum, das Vertrauen in die Legitimität des Wahlprozesses und der Wahlergebnisse – und damit letztlich in die Demokratie an sich – zu untergraben. In Bezug auf die Europawahl könnte durch fremde Staaten die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen betrieben, beauftragt oder verstärkt werden, die darauf abzielen, die Integrität der Wahl und die Korrektheit der Wahlergebnisse in Frage zu stellen.

Was tut die Bundesregierung, um die Europawahl vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten zu schützen?

Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten. Grundsätzlich sind hierbei alle Ressorts der Bundesregierung sowie deren Geschäftsbereiche beteiligt. Von hoher Bedeutung ist zudem die Vernetzung von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen und den Sicherheitsbehörden sowie der Austausch mit der Zivilgesellschaft. Die Kooperation mit Partnerstaaten und in internationalen Netzwerken ist ein weiterer wichtiger Baustein.

Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) den strategischen Umgang der Bundesregierung mit hybriden Bedrohungen. Als Arbeitsmuskel der AG Hybrid dient die ressort- und behördenübergreifende Task Force gegen Desinformation. Im Mittelpunkt der Arbeit der Task Force stehen vor allem Maßnahmen zur Identifizierung von Narrativen, zur Stärkung der proaktiven, faktenbasierten Kommunikation und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Bedrohungen aus dem Informationsraum.

Das BMI koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der vom BMI geleiteten Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI besonders intensiv mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland ab. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt unter anderem Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidierende und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit verschiedenen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Social Media Accounts, digitaler Identitäten und Webseiten, die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, eine erweiterte Lagebeobachtung und gegebenenfalls Warnung, Schadsoftwarescans und Vorfallsunterstützung.

Besonders wichtig sind der Bundesregierung Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik und eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Desinformation sind dabei essenziell. Nachrichten- und Medienkompetenz werden gezielt in allen Altersgruppen gefördert und ausgebaut. Bei der Bekämpfung von Desinformation kommt es auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an.

Der Schutz der Europawahl hat auch auf der Ebene der EU hohe Priorität. Die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen werden regelmäßig für den Austausch von Erfahrungsberichten der EU-Mitgliedstaaten, Best-Practice-Beispielen und Forschungsergebnissen unter anderem zum Umgang mit Desinformation im Kontext von Wahlen genutzt.

Auch der Austausch mit den Online-Plattformen ist zentraler Bestandteil des Umgangs mit Desinformation, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, denn die Betreiber Sozialer Medien nehmen eine wichtige Rolle bei Maßnahmen gegen die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen ein.

Wie begegnet die Bundesregierung möglichen falschen oder irreführenden Informationen bezüglich des Ablaufs der Europawahl?

Aufklärung und der Grundsatz der Öffentlichkeit im Wahlverfahren sind die wichtigsten Maßnahmen gegen Desinformation. Um dieser entgegenzuwirken, informiert die Bundeswahlleiterin aktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen (unter anderem über die Webseite, Soziale Medien, Pressemitteilungen und Interviews) über die Wahlvorbereitung, den Wahlablauf und die den integren Ablauf der Wahl und der Stimmauszählung gewährleistenden Regelungen.

Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Europawahl in Deutschland verbreitet werden.

Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der BpB zusammen, die ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen bietet und verschiedene Informationsangebote zur Europawahl bereitstellt. Die BpB wird über ihre Social-Media-Kanäle die Europawahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Auf der Webseite der BpB wird es ein Dossier zu Desinformation im Kontext der Europawahl geben. Zudem wird ein Chatbot zur Europawahl verlässliche Informationen zur Verfügung stellen.

Ist der Ablauf der Europawahl sicher und können Manipulationen bei der Stimmabgabe oder bei der Stimmauszählung ausgeschlossen werden?

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des BSI vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen.

Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt.

Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerregister vermerkt, so dass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.

Bei der Ergebnisermittlung erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) erarbeitet.

Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Wahllokalen, der Briefwahlvorstände und der Kreis- und Landes-Wahlausschüsse ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.

Wie sichert die EU Freiheit und Fairness der Europawahl?

Der Schutz der Europawahl ist ein zentrales Thema für die Arbeit aller EU-Gremien und -Institutionen.

Nach der Europawahl 2019 hat die Europäische Kommission die Wahlen in einem Bericht analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. Um diese zu adressieren, legte die EU-Kommission 2020 einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, in dessen Umsetzung seither eine Vielzahl von Initiativen realisiert wurden, die zu einer resilienteren Demokratie und sichereren Wahlen beitragen sollen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Schutz europäischer Demokratien vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Informationsraum. Um dies umzusetzen, unterstützte die EU-Kommission insbesondere die Überarbeitung des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation. Auf dessen Grundlage arbeitet die EU-Kommission mit Online-Plattformen zusammen, um Desinformation gemeinsam etwas entgegenzusetzen.

Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission außerdem eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt, die auch den Schutz von Wahlen vor Cyberbedrohungen, Desinformation und hybriden Bedrohungen im Allgemeinen adressiert. Bereits im November 2023 organisierte die EU-Kommission eine gemeinsame Übung der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit zur Vorbereitung der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament.

Im Rat der EU setzt sich der belgische Vorsitz seit Januar 2024 dafür ein, die Demokratie zu schützen und freie und faire europäische Wahlen zu fördern.   Besondere Bedeutung kommt hierbei der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen zu. Die Arbeitsgruppe hat in der EU die zentrale koordinierende Rolle für eine gemeinsame Reaktion der EU auf hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation. Ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Reaktionsfähigkeit der EU auf hybride Bedrohungen und Desinformation war die Entwicklung zweier „Werkzeugkästen“: einer zur Reaktion auf hybride Bedrohungen (EU Hybrid Toolbox) und ein weiterer zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme im Informationsraum (Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) Toolbox).

Online-Plattformen und Suchmaschinen sind zu wichtigen Orten für den gesellschaftlichen Diskurs und die Gestaltung der öffentlichen Meinung und des Wahlverhaltens geworden. Das „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act; DSA), das am 25. August 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, alle systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption und dem Betrieb ihrer Dienste, einschließlich aller tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse, ergeben, sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Der DSA hat die Europäische Kommission mit weitreichenden Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen ausgestattet, einschließlich der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf von Leitlinien vorgeschlagen, die sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen dabei unterstützen sollen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Minderung von Systemrisiken bei Wahlprozessen nachkommen.

Wie kann man falsche und irreführende Informationen erkennen und sich vor Desinformation schützen?

  • Kritisch hinterfragen statt weiterleiten
    Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet, sondern weil die Menschen sich Sorgen machen. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen.
  • Quellen und Absender der Nachricht prüfen
    Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Medienangebote der Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten der Institutionen sowie in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen. Prüfen Sie immer, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den sozialen Netzwerken an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
  • Faktenchecks nutzen
    Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.

Wo kann man mehr erfahren?

Die Bundeswahlleiterin bietet umfangreiche Informationen rund um die Europawahl.

Die Bundeswahlleiterin präsentiert Fakten gegen Desinformation im Zusammenhang mit der Europawahl.

Das BMI stellt nähere Informationen zu hybriden Bedrohungen bereit.

Das BMI informiert umfassend über die unterschiedlichen Facetten von Desinformation als hybride Bedrohung.

Das BPA informiert auf der Seite der Bundesregierung zum Umgang mit Desinformation.

Das BPA weist gesondert auf die Zunahme von Desinformation und Deepfakes im Superwahljahr 2024 hin.

Das BSI stellt verschiedene Empfehlungen zur Informationssicherheit zur Verfügung:

Das Europäische Parlament informiert auf einer eigens eingerichteten Seite über die Europawahl.