Corona Aktuell

Liquiditätsengpässe gefährden Unternehmen

Ab Mai müssen die Unternehmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sind damit abgelaufen. Die Unternehmen sehen sich dabei allerdings weiter mit Liquiditätsengpässen konfrontiert. In der aktuellen Konjunkturumfrage der IHK nannten 28 Prozent der Betriebe dieses Problem. Im Gastgewerbe waren es sogar mehr als die Hälfte der Unternehmen mit 52 Prozent. Dringend benötigen daher gerade diese Betriebe eine Anschubfinanzierung und Öffnungsperspektiven, um eine Insolvenz zu vermeiden. 

Hier gilt es jetzt zu handeln! IHK-Vorschläge:

Das Eigenkapital der Unternehmen muss jetzt gestärkt und Maßnahmen hierzu ergriffen werden, wie beispielsweise die Ausweitung des Verlustrücktrags oder die Umwandlung von Krediten in Zuschüsse oder Beteiligungsformen. Dies wirkt sich nicht nur auf die Abwendung von Insolvenzen aus, sondern ermöglicht außerdem Investitionsmaßnahmen, die durch den Multiplikationseffekt zu einem Wirtschaftswachstum beitragen.
Die Corona Hilfen müssen jetzt zügig komplett ausgezahlt werden. Genauso erweist es sich als problematisch, dass beispielsweise die im Februar angekündigte Berliner Neustarthilfe zur Aufstockung der Bundes Neustarthilfe Mitte Mai noch immer nicht umgesetzt ist.
Dringend müssen diskriminierungsfreie Öffnungen unter Wahrung der Abstands- und Hygienemaßnahmen mit ggf. Testungen und unter Berücksichtigung der Inzidenz ermöglicht werden. Branchenunabhängige Pilotprojekte mit Testungen und Nachverfolgungsapps sind dabei zu verfolgen und bieten den Betrieben notwendige Perspektiven.
Der Senat hat am 9. März 2021 beschlossen, dass die Sondernutzungsgebühr für die Gastronomie bis Ende 2021 durch die Bezirke ausgesetzt werden darf. Bisher haben drei Bezirke gemeldet, dass sie entsprechend auf die Gebühr verzichten werden. Die IHK fordert von allen Bezirken den Verzicht und dass auch der Handel mehr Freifläche nutzen darf und dafür keine Gebühren zahlen muss.
Bei der Entwicklung von Apps zur Nachverfolgung der Kontakte wurde weitgehend auf nationale Lösungen gesetzt. Insbesondere in der Ferien- und Reisezeit könnte Deutschland dabei zurückfallen. Die Integration und die Vernetzung der Apps, z.B. mit denen der Nachbarländer, sollte vorangetrieben werden.
Sonntagsöffnungen ermöglichen die Entzerrung von Kundenströmen und sollten daher genutzt werden, um den Einzelhandel zu stärken.
Die Impfungen sollten pragmatisch und effizient vorangetrieben werden, durch die Einbindung von Betriebsärzt:innen sowie mit Impfbörsen 

Anschubfinanzierung sicherstellen

Zur Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen, die z. B. bereits Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder KfW-Schnellkredite aufgenommen haben, könnte eine Wandlung von KfW-Corona-Hilfen in Mezzanine-Kapital (u. U. auch in Zuschüsse) beitragen, da sich so der Fremdkapitalanteil in den Betrieben verringert und das Eigenkapital gestärkt wird. Insbesondere die Umwandlung von Darlehen in Mezzanine-Kapital kann ein Beitrag zur Sanierung von Betrieben sein, die ansonsten gegebenenfalls nach der EU-Definition Unternehmen in Schwierigkeiten wären und somit keinen Anspruch beispielsweise auf Corona Hilfen oder weitere Fördergelder hätten. Gerade auch weil die Betriebe womöglich trotz Inanspruchnahme von KfW-Corona-Hilfen aufgrund der anhaltenden Corona-bedingten wirtschaftlichen Einschränkungen in die Intensivbetreuung ihrer Hausbank gehen müssen, ermöglicht die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital mehr Handlungsspielraum für die Betriebe und stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Sanierung da.

Verlustrücktrag ausweiten

Die Ausweitung des Verlustrücktrags gehört zu einem der wichtigsten Instrumente der Eigenkapitalstärkung und wirkt zielorientiert wie auch temporär als Konjunkturmaßnahme. Aktuell ist es möglich, dass Unternehmen Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro (20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) mit den Einkünften des unmittelbar vorangegangenen Jahres verrechnen können. In vielen Fällen dürften die 2020 erlittenen Verluste jedoch nach Berechnungen des DIHK weitaus höher ausfallen als die Gewinne des Jahres 2019. Hinzu kommt, dass ein Verlustrücktrag aus 2021 nur in das Krisenjahr 2020 möglich ist. Besonders die ohnehin stark vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe könnten die Erleichterung dann kaum oder gar nicht nutzen. Aus diesem Grund sollte der Verlustrücktrag nicht nur auf ein vorangegangenes Jahr angerechnet werden, sondern auf die vergangenen drei Jahre. Außerdem sollte die Höchstgrenze ausgeweitet werden. Durch diese Ausweitung würde die Eigenkapitalsituation in den Betrieben nachhaltig gestärkt werden, was letztlich nicht nur das Überleben dieser Unternehmen sichert, sondern auch Investitionen ermöglicht.

Öffnungspläne jetzt umsetzen

Die Bundesnotbremse gibt einen klaren Rahmen vor und bietet Händlern und Gastronomen zumindest in Ansätzen so etwas wie Planungssicherheit. Nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Inzidenz von 100 dürfen Öffnungen erfolgen, drei aufeinanderfolgende Tage mit einer Inzidenz von über 100 ziehen Schließungen nach sich. Gleichwohl sollten mit der Aussetzung der Bundesnotbremse umgehend Öffnungsmöglichkeiten beispielsweise für den Außenbereich in der Gastronomie sowie Öffnungen von Innenbereichen von kulturellen und anderen touristischen Attraktionen sowie auch Sportstätten umgesetzt werden. Diese Öffnungen müssen selbstverständlich durch Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung und Testregime abgesichert werden. Andere Bundesländer bereiten entsprechende Konzepte bereits vor oder setzen sie um.

IHK-Service für Betriebe

Die IHK Berlin informiert auf ihrer Website sowie über den Corona Newsletter über aktuelle Hilfsprogramme und veranstaltet gemeinsam mit Partnern digitale Informationsveranstaltungen. Bei Fragen rund um Corona-Themen können sich Betriebe ebenfalls per E-Mail und Telefon beraten lassen. (www.ihk-berlin.de/corona)