Recht und Steuern

Sondernutzungserlaubnis

Viele Gewerbetreibende wollen und können ihre geschäftliche Tätigkeit nicht ausschließlich auf die Ladenräume beschränken. Häufig - gerade in den Sommermonaten - sollen Tische, Stühle oder Blumenkübel vor dem Café, der Gaststätte oder dem Ladengeschäft ausgestellt werden. Handelt es sich dabei um die Nutzung öffentlichen Straßenraums ist in der Regel eine sog. Sondernutzungserlaubnis notwendig. Das Merkblatt soll Ihnen helfen, einen Überblick über die notwendigen Schritte zu bekommen, die ein Gewerbetreibender vor dem Aufstellen von Stühlen, Tischen, Werbung etc. vor seinem Geschäft oder sonstigen Nutzungsformen des öffentlichen Straßenraums einhalten muss.

Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen.
Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.