Hilfsprogramme

Hilfsprogramme

Mit Kreativität und Innovationskraft kommen wir gut durch die Krise. Dafür schaffen wir die optimalen Voraussetzungen, bieten jungen Unternehmen ein breites Unterstützungsangebot und stützen diesen Sektor während der Pandemie mit zusätzlichen Hilfen. Auch unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die Soloselbstständigen und den Mittelstand lassen wir nicht im Stich! Hier bieten wir eine Übersicht über alle Corona-Hilfsprogramme des Landes Berlin und des Bundes. Weiter unten finden Sie zusätzliche Förderangebote für Start-ups und junge Unternehmen. Denn Berlin ist Start-up-Hauptstadt – und wir wollen, dass das so bleibt.

Inhalt

Hilfsprogramme des Bundes Programme des Landes Berlin

Die ganze Liste der Förderprogramme für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen finden Sie in der Förderfibel

Hilfsprogramme des Bundes:

Neustarthilfe Plus Juli bis September

  • Förderzeitraum

    01.07.2021 – 31.12.2021

  • Für wen?

    Die Neustarthilfe Juli bis September ist Teil des Programms Neustarthilfe Plus. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.

  • Wie viel?

    Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

  • Gut zu wissen

    Die Neustarthilfe Plus wird – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

  • Antragsfrist

    16.07.2021 – 31.12.2021

Überbrückungshilfe III Plus

  • Förderzeitraum

    30. September 2021 – 31. Dezember 2021

  • Für wen?

    Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen EUR, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.
    Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, können ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

  • Wie viel?

    Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen EUR monatlich (3 Millionen EUR für Verbundunternehmen).

  • Gut zu wissen

    Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.
    Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro).
    Die Antragsstellung erfolgt über Dritte (Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen oder Buchprüfer:innen).

  • Antragsfrist

    31. Dezember 2021

Programme des Landes Berlin

Kongressfonds Berlin

  • Förderzeitraum

    für Veranstaltungen bis September 2022

  • Für wen?

    Veranstaltungen mit Business-Hintergrund (B2B) wie Tagungen, Kongresse oder Seminare sowie professionell motivierte Weiterbildungen für Personen im Ehrenamt werden gefördert. Es müssen mindestens 50 Präsenz-Teilnehmende exklusive Referent:innen, Mitarbeitende und Servicepersonal anwesend sein und die Veranstaltungen muss in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin stattfinden.

  • Wie viel?

    Ein variierender Betrag (25-60 €) pro Präsenz-Teilnehmer:in, die maximale Fördersumme pro Event liegt bei rund 50.000 €.

  • Gut zu wissen

    Nachhaltigkeit und eine hybride Form des Events werden besonders gefördert.

  • Antragsfrist

    Wir empfehlen dringend, dass die Antragstellung spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsstart erfolgt. Nur so kann die Prüfung ermöglicht werden.

Härtefallhilfen

  • Für wen?

    Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie betroffen sind und aus anderen Hilfsprogrammen nicht hinreichend oder keine Unterstützung erhalten haben, können einen Antrag stellen.

  • Wie viel?

    Die Förderhöhe darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro.

  • Gut zu wissen

    Eine Antragstellung ist ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich. Die Förderhöhe orientiert sich an der Überbrückungshilfe III. Der Förderzeitraum ist vom 01.11.2020 bis 30.09.2021.

  • Antragsfrist

    15.11.2021