DIE NEUE GRUNDSTEUER
Wichtige Änderungen ab 2022 für Grundstückseigentümer/innen


Das Grundsteuer-Reformgesetz regelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Berlin hat sich bei der Reform der Grundsteuer für die Umsetzung des wertorientierten Bundesmodells entschieden und wird Ende März 2022 per öffentlicher Bekanntgabe alle Grundstückseigentümer*Innen zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auffordern. Rund 850.000 Grundstücke werden in Berlin neubewertet.

Hierzu möchten wir Sie gerne näher informieren: 

Wann? Am Dienstag, den 05. April 2022, von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wo? Online
Teilnahmekosten? Kostenfrei

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an IHK Mitgliedsunternehmen.

Inhalte:

  • Änderungen in Berlin bei der Berechnung der Grundsteuer, im Bewertungsrecht und -verfahren
  • Neue Pflichten für die Grundstückseigentümer*Innen, insb. zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 1. Januar 2022
  • Zeitplan der Grundsteuerreform: von der Feststellung des Grundsteuerwertes, dem Erlass des Grundsteuer-Messbetrages, der Festlegung des ggf. neuen Hebesatzes bis zum Grundsteuerbescheid für die erstmalige Erhebung ab 2025
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte etc.

Weitere Information finden Sie auf unserer Webseite sowie in den FAQ der Finanzverwaltung.

Referenten:

  • Bettina Werth, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Leiterin Referat III D
  • Patrick Wolff, Rechtsanwalt, Diplom-Finanzwirt, Mazars GmbH & Co. KG
  • Manuel Gerhardt LL.M., Wirtschaftsjurist, Mazars GmbH & Co. KG


Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung in einer separaten Email.

Anmeldung

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