Das Grundsteuer-Reformgesetz regelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Berlin hat sich bei der Reform der Grundsteuer für die Umsetzung des wertorientierten Bundesmodells entschieden und wird Ende März 2022 per öffentlicher Bekanntgabe alle Grundstückseigentümer*Innen zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auffordern. Rund 850.000 Grundstücke werden in Berlin neubewertet.
Hierzu möchten wir Sie gerne näher informieren:
Wann? Am Dienstag, den 05. April 2022, von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wo? Online
Teilnahmekosten? Kostenfrei
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an IHK Mitgliedsunternehmen.
Inhalte:
Weitere Information finden Sie auf unserer Webseite sowie in den FAQ der Finanzverwaltung.
Referenten:
Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung in einer separaten Email.