Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Neue Pflichten für Unternehmen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 werden erstmals menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten auf Unternehmen und deren Lieferketten übertragen.

Unser Referent, Herr Rechtsanwalt Michael Öttinger, gibt Ihnen einen fundierten Überblick über die rechtlichen Vorgaben aus dem neuen Gesetz und zeigt Ihnen praxisnah auf, wie Sie diese in Ihrem Geschäftsbereich und entlang Ihrer Lieferkette umsetzen können.

Agenda:
1. Begrüßung IHK Berlin
2. Vortrag Rechtsanwalt Michael Öttinger, Produktkanzlei, Augsburg
3. Fragen & Antworten

Melden Sie sich für unsere kostenfreie Online-Veranstaltung am Dienstag, 14. Februar 2023, von 10:00 bis 11:30 Uhr an und profitieren Sie vom Fachwissen unserer Praktiker.

Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Ich möchte zukünftig gerne Informationen zu den folgenden Themen erhalten:

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