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Update zu ausgewählten Gesetzen des Green Deals

Endspurt vor der Europawahl
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© Holloway / Stone / Getty Images Plus

Im Moment geht es in Brüssel Schlag auf Schlag. Bei der Menge an Gesetzen, die im Umweltbereich bis zur Europawahl im Juni noch finalisiert werden sollen, ist das auch kein Wunder. Anbei ein kurzer Überblick, was sich in der letzten Woche bei einschlägigen Gesetzen getan hat.

Abfallrahmenrichtlinie: Im Umweltausschuss des Europaparlaments haben Abgeordnete ihre Position zum Kommissionsentwurf festgelegt. Sie votierten dafür die Zielvorgaben zur Reduktion von Lebensmittelabfällen noch zu verschärfen und über den Vorschlag der Kommission hinauszugehen. Außerdem forderten sie die Kommission auf, Vorgaben zur Reduktion von Textilabfällen und die Möglichkeit einer erweiterten Herstellerverantwortung zu prüfen. Hier der Link zur Pressemitteilung des Umweltausschusses.

Green Claims: Beim geplanten Gesetz gegen Greenwashing, also dem Werben mit irreführenden oder falschen Umweltaussagen, nahmen der Umwelt- und der Binnenmarktauschuss einen gemeinsamen Bericht an, in dem sie noch strengere Vorgaben für Unternehmensaussagen zur CO2- und allgemeinen Emissionsreduktion fordern. Angedacht ist, dass Unternehmen nicht unter ausschließlicher Nutzung von Emissionsausgleichsmethoden ihre Produkte als grün deklarieren können. Zudem wurden Details zur Prüfung von Umweltaussagen vorgeschlagen. Demnach müssten Unternehmen geplante Aussagen bei zertifizierten Prüfern einreichen, welche innerhalb von 30 Tagen eine Einschätzung vornehmen. Interessant dürften für Unternehmen auch die Vorschläge zu Sanktionen im Fall von Regelbruch sein. Diese reichen vom Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben bis zu einer Strafzahlung von Minimum vier Prozent des Jahresumsatzes. Abschließend soll die Kommission eine Liste an Werbeaussagenvorbereiten, die schneller geprüft werden können. Positiv zu bemerken ist, dass Kleinstunternehmen ausgenommen werden und KMU mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt werden soll. Mehr Details in der Pressemitteilung.

Neue Flottengrenzwerte für LKW: Diese Woche ist der Umweltausschuss auch mit der Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge beschäftigt. Dass eine im Trilog erzielte Einigung im Nachgang noch einmal verändert wird, ist normalerweise nicht üblich. Hier hatte sich Deutschland im Rat sehr spät noch für die Aufnahme von E-Fuels eingesetzt, weswegen die angepasste Fassung jetzt erneut beim Parlament liegt. Als Reduktionsziele sind vorgesehen: 45 Prozent weniger CO₂-Emissionen in 2030, 65 Prozent in 2035 und 90 % in 2040. Zudem ist eine Erweiterung auf weitere Nutzfahrzeuge vorgesehen. Einen Überblick finden Sie hier.