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Der Berliner Senat wird vorerst keine eigene Verordnung zur Homeoffice-Pflicht erlassen. Man werde eine Task Force sowie eine Hotline einrichten und in den nächsten zwei Wochen beobachten, ob die Verordnung des Bundes ausreichend sei, so Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci heute in der Senatspressekonferenz. Die Senatsarbeitsverwaltung werde dann in 14 Tagen eine Auswertung vorlegen, auf deren Basis man gegebenenfalls neu entscheiden werde.
Somit gelten in Berlin ab morgen, 27. Januar, die Corona-Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern u.a. die Möglichkeit anbieten im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen FAQ zu diesem Themenkreis.
Auch auf unserer Webseite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. |
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Aktuelles |
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Portugal auf Liste der Virusvarianten-Gebiete |
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Das Robert-Koch-Institut hat Portugal auf die Liste der Virusvarianten-Gebiete gesetzt. Ab morgen, 27.1., gelten für Einreisende aus Portugal deshalb verschärfte Auflagen. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 48 Stunden. Im Anschluss (an die Einreise) müssen Einreisende für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci kündigte heute an, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen wird, dass die Möglichkeit des Freitestens für Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, gestrichen wird. Neben Portugal stehen Brasilien, Großbritannien, Irland und Südafrika auf der RKI-Liste. Mehr Informationen |
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Wichtig zu wissen |
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Geänderte Infektionsschutzverordnung jetzt online |
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Seit Sonntag gilt in Berlin die geänderte Infektionsschutzverordnung. Sie sieht unter anderem die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr vor. Die Personenobergrenze bei berufsbedingten Veranstaltungen wurde auf 50 Anwesende im Freien und 20 in geschlossenen Räumen gesenkt. Die Obergrenze gilt nicht für religiös-kultische und politische Veranstaltungen. Im privaten Bereich gelten weiterhin die strengen Kontaktbestimmungen: Ein Haushalt plus eine zusätzliche Person sind zulässig.
Die Verordnung finden Sie hier
Auf unserer Webseite haben wir die aktuell geltenden Corona-Vorschriften nach Branchen für Sie zusammengefasst.
Zu den aktuellen Corona-Vorschriften nach Branchen |
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Übersicht zu Hilfsprogrammen des Bundes |
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Nach Angaben des Bundes ist bislang erheblich weniger staatliche Unterstützung beantragt bzw. ausgezahlt worden, als ursprünglich prognostiziert. Ob die Hürden für Anträge zu hoch sind, die Hilfen an den eigentlichen Bedarfen vorbeigehen oder welche anderen Gründe es für diese Entwicklung gibt, wird derzeit analysiert. Um Ihnen als Unternehmer einen Überblick zu den unterschiedlichen Zuschuss- und Förderprogrammen des Bundes zu bieten, haben wir diese auf unserer Webseite für Sie inklusive weiterführender Links, zusammen gefasst. Zur Übersicht der Zuschuss- und Förderprogramme |
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Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen: Neue Berliner Weiterbildungsprämie |
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Mit der neuen Weiterbildungsprämie in Höhe von 250 € will das Land Berlin Beschäftigte unterstützen, die während ihrer Kurzarbeit (KUG) an einer von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Ziel ist eine bessere Qualifizierung für künftige berufliche Anforderungen. Alle Fragen rund um die Beantragung beantwortet der arbeitsmarktpolitische Dienstleister des Landes Berlin, die zgs consult GmbH. Zur Webseite
Oder wenden Sie sich an
Tel.: (030) 28409 – 284 oder per E-Maill: b.kirmse@zgs-consult.de sowie h.rechner@zgs-consult.de
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Town Hall Call zu Insolvenz |
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Bis Ende April 2021 wird zwar die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die Anspruch auf staatliche finanzielle Corona-Hilfen haben. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag auf Hilfsleistungen zwischen dem 1. November und 28. Februar gestellt wurde bzw. wird. Die Aussetzung der Antragspflicht gilt allerdings nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Bewilligung der Hilfen besteht oder die zu erwartende Summe der Hilfen für die Konsolidierung des Unternehmens nicht ausreicht. Was bei befürchteter oder drohender Insolvenz zu tun ist, darüber informiert der Town Hall Call von Berlin Partner, IHK Berlin und der spezialisierten Schuldnerberatung für Kleinstselbständige am kommenden Donnerstag, 28.1., 9:00 Uhr. Hier anmelden |
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Insolvenzsprechstunde am 04.Februar |
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In Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige bietet die IHK Berlin am Donnerstag, 04.02.2021 eine telefonische Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an. Eine Terminbestätigung und die Telefonnummer erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung per Email.
Hier anmelden |
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Grundsicherung beantragen |
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Selbständige, die aufgrund der Pandemie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Die Bundesregierung hat den wegen der Corona-Krise erleichterten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März verlängert. Für den pandemie-bedingten erleichterten Zugang werden u.a. die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt. Zuständig ist das jeweilige Jobcenter in Ihrem Wohnbezirk. Mehr Informationen |
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Ihre Ansprechpartner |
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Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da |
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Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.
Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite |
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Wichtige Ansprechpartner sind auch |
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Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de; Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige
Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin
Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)
Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin
Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109
sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de |
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