| Sehr geehrte Liebe Mitglieder,
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| der Senat hat auf seiner gestrigen Sitzung die Änderung der Infektionsschutzordnung beschlossen. Wie erwartet wurde für den privaten Bereich die 15-km-Grenze beschlossen, in dem die Inzidenzzahlen für Berlin bei 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegen. Dies gilt auch für private Flug – oder Bahnreisen. Bitte beachten Sie: Diese Radius-Beschränkung gilt nicht für diejenigen, die sich beruflich bedingt weiter als 15 km von der Berliner Landesgrenze entfernen müssen! Zudem stellt die Verordnung klar, dass Sonnenstudios ebenfalls schließen und nicht nur Fahrschulen sondern auch Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben müssen. Außerdem präzisiert die Verordnung die Testpflicht für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Berlin einreisen. Sie müssen sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise einem Coronatest unterziehen und müssen das auf Papier oder elektronisch in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Die Quarantäne-Bestimmungen für Einreisende aus Risikogebieten gelten davon unabhängig weiter. Die Verordnung soll am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht werden und gilt dann ab Samstag. Zur Pressemitteilung des Senats
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| Aktuelles | |
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| Auszahlung Novemberhilfen gestartet Nach technischen Problem beim IT-Dienstleister des Bundes hat am Dienstagabend die Auszahlung der Novemberhilfen begonnen. Novemberhilfen (und in der Folge auch Dezemberhilfen) erhalten diejenigen Unternehmen, die vom im November verhängten Lockdown betroffen sind. Nach ersten Einschätzungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind bislang weniger Anträge gestellt worden als berechnet. Experten führen das auf komplexe und zu bürokratische Antragsvoraussetzungen zurück. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021, Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Zur Antragsseite Wann diejenigen Unternehmen, die seit dem 16. Dezember im Lockdown sind, Anträge für die versprochene Überbrückungshilfe III stellen können, ist weiter unklar. Aus Ministeriumskreisen heißt es, ab Mitte Februar solle eine Antragstellung möglich sein. Wie bei den November – und Dezemberhilfen solle es dann zeitnah Abschlagszahlungen geben. Berichte über nachträgliche Änderung der Antragsbedingungen zurückgewiesen Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es keine nachträgliche Änderung bei der Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe II und wies entsprechende Medienberichte zurück. Die Kriterien seien nicht geändert worden, eine entsprechende Klarstellung offener Fragen sei auf der Webseite vorgenommen worden, so das Ministerium. Zur Webseite Kabinett verabschiedet Regelungen zum Kinderkrankengeld Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Mehr Infos Homeoffice-Debatte: Was meinen Sie? Derzeit wird auf politischer Ebene zunehmend hitzig darüber diskutiert, ob man Unternehmen verpflichten soll, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Die Diskussion lässt außer Acht, dass viele Unternehmen – im Gegensatz zu einer Reihe von Behörden - dies bereits seit Beginn der Pandemie flächendeckend tun und damit zum Beispiel die Durchführung anderer Maßnahmen, wie Schul – oder Kitaschließungen, erst möglich machen. Wir möchten von Ihnen wissen, wie Sie in Ihrem Unternehmen aktuell arbeiten, welche Herausforderungen Homeoffice für Ihr Unternehmen mit sich bringt und welche positiven oder negativen Erfahrungen Sie in den letzten Monaten gemacht haben. Machen Sie mit! Zur Umfrage
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| Wichtig zu wissen | |
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| Soforthilfe Reisebus II startet am 18.01.2021 Private Unternehmen, die am 16. März 2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) waren und als solche während des berücksichtigungsfähigen Zeitraums (1. Juli bis 30. September 2020) von erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren und über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, können ab dem 18.01.2021 über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) einen Antrag für die Soforthilfe Reisebus II stellen. Für den nichtrückzahlbaren Zuschuss werden die sogenannten „Vorhaltekosten“ zugrunde gelegt. Das sind unter anderem fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie. Webinar zur IT Sicherheit beim Datentransfer Der Branchenverband für IT-Sicherheit, it’s.BB e.V., lädt im Rahmen seiner Awareness-Reihe monatlich zu wichtigen IT-Sicherheitsthemen ein. Das nächste Webinar findet am Donnerstag, 28. Januar, statt und dreht sich um Datentransfers in Drittstaaten außerhalb der EU. IT-Sicherheitsexperten stellen im Webinar ausgewählte Verfahren für technischen Datenschutz vor und erläutern Ziele und Merkmale. Hier anmelden Town Hall Call zu Insolvenz am 21. Januar Nach derzeitigem Stand der Dinge tritt die Pflicht zur Insolvenzanmeldung am 1. Februar 2021 wieder voll in Kraft. Trotz aller Unterstützungsmaßnahmen und der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum 1. Januar 2021 kann nicht in jedem Fall verhindert werden, dass Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Der gemeinsame Town Hall Call von Berlin Partner, der Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinselbständige der Berliner Stadtmission und der IHK Berlin am Donnerstag, 21. Januar, 09:00 Uhr, bietet eine Einführung in das Insolvenzrecht und informiert darüber, welche Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren es gibt und was bei Zahlungsschwierigkeiten zu tun ist. Referenten sind Gernot John (Dipl.-Betriebswirt), Interimsmanagement, Sanierung, Insolvenzrecht und Frank Wiedenhaupt, Einrichtungsleiter, Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Berliner Stadtmission. Hier anmelden Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 21. Januar Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 21.1. statt. Hier anmelden Sprechstunde zum Gewerbemietrecht am 27. Januar Gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am Mittwoch, 27. Januar, eine Sprechstunde zum Gewerbemietrecht an. IHK-Mitglieder können kostenlos einen individuellen Beratungstermin für einen halbstündiges Gespräch buchen. Hier anmelden
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| Ihre Ansprechpartner | |
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| Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht auf unserer Website für Sie zusammen gestellt Wichtige Ansprechpartner sind auch: - Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
- Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
- Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
- Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
- Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
- Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige
Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109 sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de
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| Mit freundlichen Grüßen Ihr Corona-Team der IHK Berlin
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| Vertretungsberechtigte Präsidentin Dr. Beatrice Kramm Hauptgeschäftsführer Jan Eder USt.-IdNr.: DE 136630417 Aufsichtsbehörde Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie & Betriebe Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013-0 Telefax: +49 30 9013-8455 E-Mail: poststelle@senweb.berlin.de
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