Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

Sehr geehrte Liebe Mitglieder,

Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.

Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter!
Ihre IHK Berlin
Corona Newsletter
Trennlinie
In dieser Woche endet die Antragsfrist für eine Reihe von Corona-Hilfen. Gleichzeitig startet wiederum die Antragstellung für andere Hilfen. Mit der heutigen Ausgabe des Corona-Newsletters möchten wir Ihnen einen Überblick bieten, welche Fristen betroffene bzw. anspruchsberechtigte Unternehmen beachten sollten. Außerdem hat der Senat in seiner heutigen Sitzung einige Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen. So müssen künftig die Daten für die Anwesenheitsdokumentation nicht zwingend vor Ort erhoben werden, vorausgesetzt, die Daten sind anderweitig bekannt und so zurück zu verfolgen. Dies gilt z.B. beim Vorverkauf personalisierter Tickets. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 wird gestrichen, die relative Grenze von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes bleibt aber.

Außerdem erhalten Nicht-EU-Ausländer, die mit einem in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff geimpft sind, nun auch ein EU-Impfzertifikat, wenn sie die nötigen Unterlagen vorlegen können. Dies hatte in der Vergangenheit vor allem bei Touristen aus Ländern ohne digitalen Impfnachweis für Probleme gesorgt. Mit der Anpassung wurde nun eine entsprechende EU-Richtline umgesetzt. Außerdem legte der Senat für Weihnachtsmärkte eine allgemeine Maskenpflicht fest. Ausgenommen sind Märkte mit 2G-Regel. Die Änderung der Verordnung tritt voraussichtlich am 30.10. in Kraft.
Aktuelles
Antragsfrist für Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe und Berliner Neustarthilfe endet am 31.10.2021
Anträge für Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021), Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) und das auf die beiden Bundesprogramme aufbauende Landesprogramm Neustarthilfe Berlin können nur noch bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Das gilt auch für Änderungsanträge zu den genannten Förderprogrammen. Auch für den Sonderfall der rückwirkenden Anträge für die Fördermonate November und Dezember 2020 im Rahmen Überbrückungshilfe III sollten Unternehmen noch in dieser Woche ihre Anträge stellen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird zwar derzeit auf Bundesebene eine Fristverlängerung für diese Sonderfälle geprüft, entschieden ist aber noch nichts.

Betroffen sind Unternehmen, die feststellen mussten, dass sie zu Unrecht November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben und diese zurückzahlen müssen. Um zumindest einen Fixkostenzuschuss für diese beiden Monate zu erhalten, kann bzw. konnte rückwirkend die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Bitte beachten Sie: Die Möglichkeit, rückwirkend nur für November und Dezember 2020 Überbrückungshilfe III zu beantragen, gibt es NICHT für Unternehmen, welche die Neustarthilfe des Bundes erhalten haben.
Änderungen bei der Überbrückungshilfe III Plus
Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus wurde zwar bis Ende Dezember 2021 erweitert, es gibt aber einige Änderungen bei den Modalitäten. So entfällt die „Restart“-Prämie, für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann nur noch die allgemeine Personalkostenpauschale (= 20 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten) beantragt werden. Für die Reisebranche wird aber die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden die Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August und die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt.
Antragstellung für Neustarthilfe Plus nun möglich
Von der Pandemie betroffene Solo-Selbstständige können jetzt ihre Direktanträge für die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Solo-Selbständige, die die Förderung bereits für Juli bis September 2021 erhalten haben, und weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, können ihren Antrag einfach per Klick im Antragssystem verlängern. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter den FAQs auf der Website des BMWi. Voraussichtlich ab Anfang November sollen dann auch Mehr-Personen-Gesellschaften und Genossenschaften über prüfende Dritte, also z.B. Ihre Steuerberater, die Anträge für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 der Neustarthilfe Plus online hier stellen können.
Verlängerung Soforthilfe IV 6.0
Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus verlängert sich auch das Förderprogramm Soforthilfe IV 6.0. Kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen können für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Zuschüsse von maximal 500.000 Euro erhalten. Die Antragstellung der Soforthilfe IV 6.0 erfolgt nachgelagert über die Überbrückungshilfe III Plus. Das heißt: Unternehmen müssen zunächst bis zum 8. November 2021 die Überbrückungshilfe III Plus beantragt haben, erst danach besteht die Antragsmöglichkeit für die zusätzliche Soforthilfe IV 6.0. Unternehmen, die die Überbrückungshilfe III Plus bereits für Juli bis September 2021 beantragt haben, können ebenfalls bis zum 8. November 2021 einen Änderungsantrag für Oktober bis Dezember 2021 geltend machen. Weitere Informationen finden Sie ab Ende Oktober auf der Webseite der IBB unter „Coronahilfen“.
Zweite Antragsphase der Soforthilfe X 2.0 beginnt am 01.11.2021
Am 1. November 2021 beginnt die zweite Antragsphase der Soforthilfe X 2.0. Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können für den Berechnungszeitraum 1. August bis 31. Oktober 2021 Zuschüsse von bis zu 20.000 EUR erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Im Einzelfall ist auch eine höhere Förderung möglich. Alle Informationen sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Website der IBB. Um Organisationen bei der Beantragung zu unterstützen, bietet der Verein GoVolunteer eine Beratungshotline unter der Rufnummer 030/921 077 860 an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen rund um Corona-Hilfen und Regelungen für Betriebe haben wir für Sie auf unserer IHK-Website unter Corona Themen für Unternehmer übersichtlich zusammengestellt.
Wichtig zu wissen
IHK-Sprechstunde Schuldnerberatung für Unternehmer am 28.10. und 04.11.2021
In Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige bietet die IHK Berlin am Donnerstag, den 28. Oktober und den 4. November jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr eine kostenfreie Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren und Fragen zum Insolvenzverfahren, zu Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten oder zur Gesprächsführung mit Banken, Gläubigern und Vermietern zu klären. Hier können Sie sich anmelden.
Betriebliches Mobilitätsmanagement für Berliner Unternehmen am 28.10.2021
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „MOMA Berlin“ von Berlin Partner und IHK Berlin stellen Frank Panse und Luisa Arndt, Projektleiter bei der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO, die Chancen von betrieblichem Mobilitätsmanagement und geeignete Maßnahmen – vom Dienstradleasing über den Einsatz von E-Fahrzeugen bis zu intelligentem Parkraummanagement – sowie staatliche Förderungsmöglichkeiten vor. Die kostenfreie Präsenzveranstaltung findet am 28. Oktober von 17.00 bis 20.00 Uhr unter 2G-Bedingungen bei der KleRo GmbH Roboterautomation, Siegfriedstraße 152 in 10365 Berlin statt. Hier können Sie sich anmelden.
Rechnet sich das? Wege zur energieeffizienten Ladengestaltung im Handel am 03.11.2021
Energiesparen im Einzelhandel leicht gemacht – wie das geht, erfahren Sie auf der kostenfreien Netzwerkveranstaltung der IHK Berlin, des Energiesparnetzwerks des Berliner Handels und der Klimaschutzoffensive des Handels (HDE). Michael Schramm, Lebensmittelhändler und Experte für Ladenbau zeigt dabei, wie Energiesparmaßnahmen nicht nur gut für den Klimaschutz sind, sondern sich auch wirtschaftlich lohnen. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den kostenlosen Effizienzchecks des Energiesparnetzwerks. Die Präsenzveranstaltung findet am 3. November von 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr im Halleschen Haus, Tempelhofer Ufer 1, 10961 Berlin unter 2G-Bedingungen statt. Zur Anmeldung
Reisesicherheit für Unternehmen am 04.11.2021
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entsenden international aufgestellte Unternehmen ihre Mitarbeiter oft auch ins Ausland. Nicht nur während der Corona-Pandemie müssen Unternehmen dabei ihrer Informations- und Fürsorgepflicht nachkommen und für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter Sorge tragen. Bei der digitalen Informationsveranstaltung am 4. November von 10.00 bis 12.00 Uhr zeigt Oliver Oswald, Crisis Manager bei der KSK-Travel GmbH, die Notwendigkeit eines umfassenden Reiserisikomanagements auf und gibt einen Einblick, was bei der Implementierung berücksichtigt werden sollte. Die Teilnahmegebühr beträgt 89,00 Euro. Zur Anmeldung

Weitere spannende Veranstaltungen und Seminare der IHK Berlin finden Sie auf unserer Website.
Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite
Wichtige Ansprechpartner sind auch
  • Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
  • Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
  • Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de;
    Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
  • Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
  • Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
  • Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109 |
    Email: sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de |
    Web: https://sib-berlin.org/